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   BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01   

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BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01 (https://dejure.org/2002,4047)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2002 - 2 BvR 636/01 (https://dejure.org/2002,4047)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2002 - 2 BvR 636/01 (https://dejure.org/2002,4047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 93 Abs 2 BVerfGG - Gesteigerte Sorgfaltspflichten des Bevollmächtigten bzgl der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Aussicht auf Erfolg - Beschwerdebegründung - Grundrechtsverletzung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3014
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Die insoweit bestehende Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass der Bevollmächtigte die Wahrung der prozessualen Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).

    Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG.

    Dies schließt freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (vgl. BVerwGE 74, 289 ; s. auch Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. März 2001, NJW-RR 2001, S. 1072).

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht bei der Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt setzt dann aber wieder ein, wenn ihm in der Fristsache die betreffende Akte zur Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BVerwGE 74, 289 ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. November 2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 81, 208 ; 88, 40 ).

    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffenen Entscheidungen entweder selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben werden, die eine Beurteilung ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz erlaubt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert ist (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffenen Entscheidungen entweder selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Weise wiedergegeben werden, die eine Beurteilung ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz erlaubt (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert ist (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 81, 208 ; 88, 40 ).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert ist (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 81, 208 ; 88, 40 ).

    Die fristgerecht vorgelegte Begründung der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht ausreichend, um die behauptete Grundrechtsverletzung aus sich heraus verständlich substantiiert und nachvollziehbar darzutun (vgl. BVerfGE 81, 208 ).

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Der Bevollmächtigte hat offenbar nicht durch allgemeine Weisung im Rahmen der ihm obliegenden Organisation dafür Sorge getragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, S. 430, und Beschluss vom 24. August 1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).

    Mit ihr muss sich der Bevollmächtigte befassen, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001, a.a.O.).

  • OVG Brandenburg, 20.09.2000 - 1 A 197/98
    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. September 2000 - 1 A 197/98 -,.

    c) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 16. März 2000 - 1 A 197/98 -,.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und ihre Annahme daher mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert ist (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
    Dem Anwalt ist es bei einer normalen und regelmäßigen Überwachung der Hilfspersonen dann nicht als Verschulden anzulasten, wenn diese entgegen seiner Weisung die Fristen unrichtig eintragen (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23. November 2000, NJW 2001, S. 1578; Beschluss vom 12. November 1969, VersR 1970, S. 87; Beschluss vom 27. November 1964, VersR 1965, S. 188).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZB 7/01

    Zurechnung des Versagens von Büroangestellten bei hinreichender Organisation der

  • BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

  • BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden;

  • BVerwG, 08.02.2001 - 8 B 9.01

    Verwaltungsakt in Form der Abberufung eines Klägers aus dem kommunalen Wahlamt -

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

  • BGH, 12.11.1969 - VIII ZB 39/69

    Berufsbegründung - Rechtsmittelfrist - Fristenkalender

  • BGH, 30.11.1964 - III ZR 231/63
  • BGH, 18.02.2014 - XI ZB 12/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall

    In diesem Fall obliegt es dem Prozessbevollmächtigten, sich dieser Akte mit besonderer Sorgfalt anzunehmen und sich erforderlichenfalls durch Einsicht in die Akte selbst Gewissheit über den Ablauf der Frist zu verschaffen (BVerfG, NJW 2002, 3014, 3015).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2016 - 1 L 412/16

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Pflicht eines

    Dem Anwalt ist es bei einer normalen und regelmäßigen Überwachung der Hilfspersonen dann nicht als Verschulden anzulasten, wenn diese entgegen seiner Weisung die Fristen unrichtig eintragen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 14.02.1992 - 8 B 121.91 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 27.03.2002 - 2 BvR 636/01 -, NJW 2002, 3014 - zitiert nach juris).

    Werden einem Rechtsanwalt Handakten zur Anfertigung einer Rechtsmittelschrift vorgelegt, hat er neben der Prüfung der Rechtsmittelfrist auch die ordnungsgemäße Notierung der zu diesem Zeitpunkt bereits feststehenden Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.04.2013 - 6 P 9.12 -, NJW 2013, 1617 - zitiert nach juris; BAG, Urt. v. 31.01.2008 - 8 AZR 27/07 -, BAGE 125, 333 - zitiert nach juris; Urt. v. 17.01.2012 - 3 AZR 572/09 -, juris; Beschl. v. 17.10.2012 - 3 AZR 633/12 -, juris; BGH, Beschl. v. 15.01.2014 - XII ZB 431/13 -, NJW-RR 2014, 697 - zitiert nach juris; Beschl. v. 27.11.2013 - XII ZB 116/13 -, NJW-RR 2014, 698 - zitiert nach juris; Beschl. v. 03.05.2011 - VI ZB 4/11 -, juris; BFH, Beschl. v. 28.08.2014 - VII B 12/14 -, juris; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.03.2002 - 2 BvR 636/01 -, NJW 2002, 3014 - zitiert nach juris; OVG Weimar, Beschl. v. 30.07.2013 - 4 ZKO 296/13 -, juris).

  • BVerwG, 15.04.2013 - 2 B 139.11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im Disziplinarklageverfahren

    Das Berufungsgericht ist aber zutreffend davon ausgegangen, dass ein dem Beklagten zurechenbares Verschulden seines Prozessbevollmächtigten an der Fristversäumung vorliegt, weil der Prozessbevollmächtigte die ihm obliegende Pflicht verletzt hat, bei Einlegung der Berufung die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist erneut und eigenverantwortlich zu prüfen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 S. 8 m.w.N. und vom 1. Februar 2012 - BVerwG 2 B 131.11 - Rn. 4; ebenso BVerfG, Beschluss vom 27. März 2002 - 2 BvR 636/01 - NJW, 2002, 3014 ).
  • BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Wird ihm indes die Akte zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung, zum Beispiel auf Grund der notierten Vorfrist vorgelegt, muss er den Fristablauf selbst nachprüfen, auch wenn dies sonst Sache des Hilfspersonals ist (BVerfG, NJW 2002, 3014, 3015; BVerwG, NJW 1995, 2122, 2123; NJW 1991, 2096, 2097; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439; vom 11. Februar 1992 - VI ZR 2/92, NJW 1992, 1632; Kopp/Schenke aaO m. w. N.; Eyermann/Schmidt aaO; Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 60 [Oktober 2014] Rn. 46; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung").
  • VGH Bayern, 20.10.2016 - 11 CS 16.1503

    Zu den Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass ein Rechtsanwalt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung, Notierung und Überwachung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an gut ausgebildetes und sorgfältig beaufsichtigtes Büropersonal delegieren darf, den Fristablauf aber dann selbst nachprüfen muss, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (st. Rspr., z. B. BVerfG, B. v. 27.3.2002 - 2 BvR 636/01 - NJW 2002, 3014; BGH, B. v. 13.7.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15 - juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 23.6.2015 - 10 BN 3.14 - juris Rn. 6; v. 7.3.1995 - 9 C 390.94 - BayVBl 1995, 570; BayVGH, B. v. 17.10.2007 - 21 ZB 07.1741 - juris Rn. 4; NdsOVG, B. v. 20.1.2010 - 2 NB 400/09 - NJW 2010, 1391; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 60 Rn. 17 m. w. N.; Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 60 Rn. 46).
  • VGH Bayern, 14.02.2013 - 10 ZB 12.2558

    Versäumung der Begründungsfrist für einen Zulassungsantrag; Antrag auf

    Die gesteigerte Sorgfaltspflicht bei der Fristenkontrolle für den Rechtsanwalt setzt nämlich jedenfalls dann wieder ein, wenn ihm in einer Fristsache die betreffende Akte zur Bearbeitung vorgelegt wird (BVerfG, B.v. 27.3.2002 - 2 BvR 636/01 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 ZB 15.1367

    Versäumung der Klagefrist

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass ein Rechtsanwalt zwar unter bestimmten Voraussetzungen die Berechnung, Notierung und Überwachung von im Bürobetrieb häufig vorkommenden Fristen an gut ausgebildetes und sorgfältig beaufsichtigtes Büropersonal delegieren darf, den Fristablauf aber dann selbst nachprüfen muss, wenn ihm die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (st. Rspr., z.B. BVerfG, B.v. 27.3.2002 - NJW 2002, 3014; BGH, B.v. 13.7.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 7.3.1995 - BayVBl 1995, 570; BayVGH, B.v. 17.10.2007 - 21 ZB 07.1741 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 20.1.2010 - NJW 2010, 1391).
  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 11 CE 11.1272

    Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 123 VwGO

    Das Bundesverfassungsgericht hat die einem Rechtsanwalt in diesem Zusammenhang obliegende Pflicht im Beschluss vom 27. März 2002 (NJW 2002, 3014/3015) unter nahezu wörtlicher Übernahme der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Juni 1986 (BVerwGE 74, 289/294) wie folgt umschrieben:.
  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 3 B 38/21

    Unterbrechung durch Tod des Prozessbevollmächtigten; Wiederaufnahme;

    Versäumt er dies, muss er sich ein etwaiges Verschulden von Hilfspersonen bei der Berechnung und Eintragung von Fristen zurechnen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2017 - 3 A 139/17 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 16. August 2016 - 3 A 57/15 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerfG, NJW 2002, 3014 [3015]; BGH, Beschl. v. 13. Juli 2015 - AnwZ [Brfg] 20/15 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628

    Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist;

    Die insoweit bestehende Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass der Bevollmächtigte die Wahrung der prozessualen Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerfG vom 27.3.2002 NJW 2002, 3014, unter Hinweis auf BVerwG vom 26.6.1986 BVerwGE 74, 289/293).
  • VGH Bayern, 21.04.2009 - 20 ZB 09.788

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

  • VG München, 05.12.2016 - M 6 K 16.992

    Ersatzzustellung an Rechtsanwalt am Samstag durch Einlegung in den

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